Hinweisgebersystem der Quantron AG

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei QUANTRON oberste Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Das Hinweisgebersystem ermöglicht es weltweit Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden.

Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, insbesondere sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.

QUANTRON ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit QUANTRON beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an die Meldestelle zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch die Meldestelle geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.

Hinweisgeber können sich auch anonym an die Meldestelle wenden, insofern es die nationale Gesetzgebung zulässt. Gleichzeitig ist es für die Meldestelle sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Wenn ein Hinweisgeber seine Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Meldung von Hinweisen

Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße im Kontext der Geschäftstätigkeit von QUANTRON haben, können Sie Ihren Hinweis an folgende Adresse senden:

Meldestelle der QUANTRON AG
Postfach 100 114
74501 Schwäbisch Hall